Mäuse Stopp 200 g - Aries
ARIES® Mäuse Stopp ist ein Duftmittel gegen Mäuse und andere Nagetiere. Eine Barriere um gefährdete Bereiche, wie z.B. Gartenhaus, Wintergarten, Garage oder Dachboden werden den Mäusebestand stark mindern oder ganz freihalten. Für Wohnräume aufgrund des Geruchs nicht geeignet.
Inhalt: Zubereitungsart: Granulat mit ätherischen Ölen.
Wirkstoffe: Geraniol 5,4 g / 100 g, Lavandinöl 2,7 g / 100 g
Trägerstoff: poröse Lavasteinchen
Anwendung: Als Duftbarriere einige Steinchen dort auslegen, wo Mäuse Kotspuren hinterlassen oder Schaden verursachen. Die Steinchen können auch in Schalen/Tellerchen ausgelegt werden, so dass sie ggf. einfacher umgestellt werden können. Die Wirkung hält je nach Witterung bis zu 3 Wochen an.
Hinweise: BAuA-Reg.-Nr.: N-68646 Repellent
Zugelassen als ökologisches Betriebsmittel gemäß Artikel 16 Absatz 5 VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 iVm IFOAM Basis-Richtlinien Ziff. 4.5, Anhang 2.
Rechtliche Hinweise zum Produkt
CLP-Verordnung |
Symbole |
|
Signalwort |
Gefahr! |
P-Sätze |
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
H-Sätze |
H315: Verursacht Hautreizung
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen
H318: Verursacht schwere Augenschäden
H319: Verursacht schwere Augenreizungen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Eingestuft nach Biozid-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU): Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Versandgewicht: |
0,30 kg
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Artikelgewicht: |
0,20 kg
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Inhalt: |
200,00 g
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Kurzinfo: |
- vertreibt Mäuse & andere Nagetiere
- geeignet für Wintergarten, Garage, Dachboden & Außenbereiche
- baut Duftbarriere auf ohne zu töten
- hergestellt in Deutschland
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Inhalt:
- Zubereitungsart: Granulat mit ätherischen Ölen.
- Wirkstoffe: Geraniol 5,4 g / 100 g, Lavandinöl 2,7 g / 100 g
- Trägerstoff: poröse Lavasteinchen
Hinweise: BAuA-Reg.-Nr.: N-68646 Repellent
Zugelassen als ökologisches Betriebsmittel gemäß Artikel 16 Absatz 5 VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 iVm IFOAM Basis-Richtlinien Ziff. 4.5, Anhang 2.
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